Wohnmobil mit Hund mieten
Bevor du mit deinem Vierbeiner ins Abenteuer startest, brauchst du natürlich das passende Fahrzeug für eure Reise. Auf paulcamper.de kannst du bei erfahrenen Vermieter:innen deinen Wunschcamper finden. Egal, ob du ein geräumiges Wohnmobil suchst, einen selbst ausgebauten Kastenwagen oder einen wendigen Campingbus, wir haben sie alle! Nachfolgend findest du einen Überblick über alle unsere Fahrzeuge, bei denen Hunde an Board herzlich willkommen sind.
Einreisebestimmungen mit Hund innerhalb der EU: die Grundvoraussetzungen
Besonders für Haustiere gibt es in der Europäischen Union eine ganze Menge Regularien, die es zu beachten gilt, wenn du deinen Hund mit in den Camping-Urlaub nehmen willst. Einreisebestimmungen für Hunde in die EU erfolgen auf Grundlage der EU-Verordnung Nr. 576/2013. Die Verordnung wurde am 29. Dezember 2014 umgesetzt und stellt seither bindendes Recht dar.
Das Reisen mit Hund in der EU ist seit der Umsetzung der Verordnung also so einfach wie nie zuvor. Die EU schreibt zum Beispiel vor, dass du den Heimtierausweis deines Hundes immer mitführen musst, wenn du über EU-Landesgrenzen fährst. Der Heimtierausweis, auch EU-Heimtierpass genannt, ist das wahrscheinlich wichtigste Dokument, an das du denken musst, bevor deine Reise losgeht. Über innereuropäische Grenzen hinweg geht es für deinen Urlaubs-freudigen Gefährten mit:
- Heimtierpass
- Tollwutimpfung
- Mikrochip
- Dein Hund muss in bestimmten Ländern mindestens 15 Wochen alt sein
Der EU-Heimtierpass
Wir haben es bereits erwähnt, der EU-Heimtierpass zählt zu den wichtigsten Dokumenten in Sachen Einreisebestimmungen für Hunde. Daher möchten wir noch einmal genauer darauf eingehen, welche Informationen der Pass enthält und wie du ihn bekommst.
Der EU-Heimtierpass darf nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden und bevor du den Ausweis bekommst, muss dein Hund vorschriftsmäßig gechippt und eindeutig dem Tierpass zugeordnet sein. Im Personalausweis deines Hundes sind die folgenden Informationen zu finden:
- Angaben zu dir als Tierhalter
- Ein Foto von deinem Hund
- Impfungen und Auffrischimpfungen mit offizieller Kennzeichnung und Gültigkeitsdauer
- Art des Mikrochips mit Nummer und Barcode
- Angaben zur Kennzeichnung deines Hundes
- Handschriftliche Eintragungen des Tierarztes, welche signiert und gestempelt und mit Namen und Kontaktinformationen versehen sind.
Einreisebestimmungen für Hunde – Der Mikrochip
Apropos Mikrochip: Damit jedes Tier eindeutig zugeordnet und identifiziert werden kann, werden zudem seit 2011 zugelassene Hunde mit Mikrochips ausgestattet. Die Identifikationsnummer des Chips ist ebenfalls im Heimtierpass vermerkt. Dadurch ist dein Hund von jedem Grenz- und Zollbeamten innerhalb Europas identifizierbar. Wenn dich dein Hund schon einige Jahre auf Schritt und Tritt begleitet, ist im Heimtierpass anstatt der Chipnummer hingegen die tätowierte Erkennungsnummer vermerkt.
Auch die Regelungen zur Tollwutimpfung haben sich in den letzten Jahren etwas geändert. Jährliche Impfungen sind nicht mehr notwendig. Moderne Impfungen behalten ihren Impfschutz bis zu drei Jahre. Wenn du also mit deinem Hund Europa erkunden willst, achte darauf, dass die letzte Tollwutimpfung deines Hundes nicht länger als drei Jahre zurückliegt.
Da die Tollwutimpfung erst drei Wochen nach der Impfung ihren Schutz ausbildet, ist es außerdem wichtig, dass du deinen Hund mindestens 21 Tage vor der Reise impfen lässt. Dies erklärt auch, warum laut EU-Regularien Hunde erst ab der 15. Lebenswoche mit dir reisen dürfen. Denn die Tollwutimpfung kann erst ab der 12. Lebenswoche verabreicht werden und braucht dann eben weitere drei Wochen, bis sie wirkt. Wenn dein Welpe dich also auf seinem ersten großen Auslandstrip begleiten soll, solltest du diese Impfbedingungen beachten.
Einreisebestimmungen für Hunde nach Deutschland
Auf die Frage, ob sich die Einreisebestimmungen für Hunde in EU-Länder von denen für Deutschland unterscheiden, lautet die Antwort „Jein“. Zum einen gilt nämlich die EU-Verordnung 576/2013 natürlich auch in Deutschland, zum anderen hat Deutschland als souveräner Mitgliedsstaat der EU aber eigene, ergänzende Vorgaben zur Einreise von Hunden. Wenn du mit deinem Hund also aus einem EU-Mitgliedsstaat nach oder durch Deutschland reisen willst, musst du ebenfalls einen Heimtierpass mitführen. Deutschland hat allerdings ein Einreiseverbot für bestimmte Hunderassen und Kreuzungen derer verhangen. Zu diesen vermeintlich besonders gefährlichen Hunderassen gehören Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Staffordshire Bullterrier. Ausnahmen hierfür gibt es natürlich auch. Bei der Wiedereinreise nach Deutschland aus dem innereuropäischen Ausland kannst du mit Halteerlaubnis und Wesenstestbescheinigung deinen als gefährlich eingestuften Hund mitbringen.
Sonderregelungen einzelner EU-Länder
In Europa gilt: andere Länder, andere Sitten, oder vielmehr – andere Länder, andere Sonderregelungen zu den Einreisebestimmungen für deinen Hund. Genauso wie Deutschland sich das Recht vorbehält, Zusatzregelungen für die Einreise für deinen Vierbeiner geltend zu machen, bestehen andere EU-Mitglieder ebenfalls auf Sonderrechte. Die Einreisebestimmungen für Hunde in Österreich, Italien, Schweden, oder Slowenien beispielsweise richten sich auch nach EU-Verordnung 576/2013, es besteht aber kein Einreiseverbot für bestimmte Hunderassen. In den Ländern gibt es allerdings eine allgemeine Leinen- und Maulkorbpflicht.
Einreisebestimmungen für Hunde nach Dänemark
Hier benötigst du einen Heimtierpass, aktuelle Tollwutimpfungen und eine Mikrochiperkennung. Allerdings kannst du mit den entsprechenden Unterlagen auch ungeimpfte Welpen unter 12 Wochen mitbringen. Was in Dänemark hingegen sehr strikt überwacht wird, ist das Einreiseverbot für „gefährliche“ Hunderassen. Die Liste der Rassen ist lang und enthält zudem Exoten wie den Boerboel, Kangal, Tosa Inu oder Sarplaninac. Das Besondere an dem Einreiseverbot ist, dass selbst solche Hunde nicht einreisen dürfen, die diesen Rassen auch nur ähnlichsehen.
Einreisebestimmungen für Hunde nach Frankreich
Frankreich hat ebenfalls eine ganze Reihe Sonderregeln eingeführt. Einreisebestimmungen für Hunde nach Frankreich richten sich zuerst nach der gemeinsamen EU-Verordnung 576/2013. Darüber hinaus hat Frankreich gefährliche Hunderassen in zwei Kategorien eingeteilt. Hunde der Kategorie 1 dürfen gar nicht einreisen. Dazu gehören Pitbulls, Boerboel und Tosa Inu. Hunde der Kategorie 2 dürfen nur einreisen, wenn du ergänzende Dokumente wie den Wesenstest und die Halteerlaubnis mitführst.
Ganz gleich, wo dich deine Camperreise hinführt: Nimmst du deinen Hund mit, musst du dich vorab über entsprechende Einreiseverbote informieren. Denn fast alle EU-Länder haben Einreisebestimmungen für Hunde, die teilweise leicht voneinander abweichen. Diese Abweichungen drücken sich vor allem in den als gefährlich eingestuften Hunderassen aus oder der Leinen- und Maulkorbpflicht. Die Einreisebestimmungen für Hunde nach England sind beispielsweise um die obligatorische Behandlung gegen Bandwürmer ergänzt. Willst du deinen Hund nach Spanien mitnehmen, musst du wissen, dass alle Hunde – egal, welche Rasse – in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf Promenaden und an Stränden verboten sein können.
Letztendlich ist dein Campingurlaub mit Hund in Europa aber relativ leicht organisiert. Ganz verbindliche Auskünfte zu den Einreiseregelungen in EU-Länder für Hunde findest du beim Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Mit Heimtierpass und den nötigen Impfungen ist meist schon alles geregelt. Und wenn du nun alles Nötige für deine Reise beisammen und die Checkliste fürs Wohnmobil abgearbeitet hast, steht deinem Campingurlaub nichts mehr im Wege.
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